§328 Abs.2 Nr.3 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine nukleare Explosion verursacht.
Menü
News
-> Archiv
Uralte Artikel
IP-Signaturen
LOTRO-Signaturen
Signaturvorlagen
Partner
Login
Passwort vergessen
Registrieren
Dein JavaScript ist deaktiviert.
Somit ist ein Großteil der Website nicht funktional.
Bitte aktiviere JavaScript.
ping-timeout.de - Partypics
Album auswählen
- > signatur038_jpg.jpg
<-- Zurück
Grösse anpassen:
Weiter -->